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Umweltschutz


  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
  • Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel
  • Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur Verbrennungsoptimierung
  • Erfassen von Daten an Feuerungsanlagen für Maßnahmen der Energieeinsparung
  • Datenerfassung für Emissionskataster
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen
  • Entsorgen von Rückständen aus Feuerungsanlagen


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Rauchwarnmelder in NRW
für Neubauten bereits Pflicht
für bestehende Gebäude ab 2016


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DIN EN 14604
mit 10 Jahresbatterie

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